Barrierefreie
Lösungen
Für wen ist das barrierefreie Web gedacht?
Für wen lohnt sich digitale Barrierefreiheit noch?
Wer muss
barrierefrei werden?
Jedes Unternehmen, das mehr als zehn Personen beschäftigt und entweder
- mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz erzielt
- oder mehr als zwei Millionen Euro Jahrsbilanzsumme aufweist
muss seine digitalen Angebote barrierefrei machen.
Kleinunternehmen, die unter diesen Angaben liegen, sind teilweise ausgenommen.
Zudem sind erstmal nur Unternehmen umsetzungspflichtig, die sich an Endverbraucher:innen (B2C) richten.
Dazu zählen
- Dienstleister:innen mit Endkundenkontakt, z. B. Ärzt:innen, Friseur:innen oder andere Betriebe, die Online-Terminbuchungen oder Kontaktformulare anbieten.
- Unternehmen aus verschiedenen Branchen, wie E-Commerce, Banken, Personenbeförderungs-Dienstleister und Mediendienste.
Grundsätzlich würden wir natürlich jedem empfehlen, die eigenen Angebote auf Barrieren zu prüfen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.
Was braucht eine barrierefreie Website?
Hohe Kontraste
Ein oft übersehener Aspekt der Barrierefreiheit ist die Farbwahl im Corporate Design. Farben beeinflussen nicht nur die Markenidentität, sondern auch die Lesbarkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, Farbenfehlsichtigkeit oder altersbedingten Einschränkungen.Wichtig zu bedenken ist ebenfalls, dass Farben nicht per se Barrieren schaffen oder abbauen. Es geht immer um den Kontrast, den sie in Kombination miteinander erzeugen.Sowohl auf Desktop-Geräten als auch auf dem Smartphone sorgt ein hoher Kontrast für verschiedene Vorteile der Nutzenden:- Augenschonung bei Menschen mit langer Bildschirmzeit
- Weniger Anstrengung, um Inhalte wahrnehmen zu können
- Schnellere Auffassung der Inhalte möglich
- Bessere Sichtbarkeit trotz externer Faktoren (z. B. bei Einfall von Sonnenlicht auf den Bildschirm)
Wie wählt man nun die Farben für das Corporate Design richtig aus?- Kontrastverhältnisse prüfen – zum Beispiel mithilfe von Tools
- Farbenblindheit berücksichtigen – das Vermeiden klassischer Fehlkombinationen wie Rot-Grün oder Blau-Lila kann ein guter Anhaltspunkt sein
- Alternative visuelle Hinweise abseits der Farbgebung suchen – Symbole, Muster oder Unterstreichungen können Informationen klarer vermitteln
Hohe Kontraste stellen nicht nur eine Verbesserung für Menschen mit Sehbehinderungen dar, sondern machen allen Nutzenden das Leben einfacher!Alternativtexte
Während auf Websites und in Apps natürlich gerne mit Bildern und Abbildungen gearbeitet wird, stellen diese wiederum eine Barriere für Menschen mit Sehbehinderungen dar. Daher gibt es die sogenannten Alternativtexte, die eine kurze und aussagekräftige Bildbeschreibung darstellen und von Screenreadern ausgelesen werden können.Das ist z. B. bei Produktbildern in Shops wichtig oder auch, wenn Fotos von Menschen gezeigt werden. Der Screenreader sollte entsprechend vorlesen, was die Personen auf dem Bild machen und wer zu sehen ist.Neben Alternativtexten bei Bildern gibt es auch noch die sogenannten Title-Attribute. Diese ergänzen Links um zusätzliche Informationen über deren Ziel. Diese kurzen Beschreibungen erscheinen als Tooltip, wenn Nutzer mit der Maus über einen Link fahren, und bieten wertvolle Hinweise für verschiedene Nutzergruppen.Für Menschen, die Screenreader verwenden, sind Title-Attribute besonders hilfreich. Screenreader lesen Links oft isoliert vor, ohne den umgebenden Kontext. Ein beschreibender Title-Attribute wie „Weiter zur Produktübersicht für Handtücher“ anstelle von „Hier klicken“ vermittelt sofort die Zielseite des Links.Auf mobilen Geräten wie Smartphones, wo die Bedienung durch kleine Bildschirme oft schwieriger ist, geben Title-Attribute zudem bessere Orientierung und reduzieren Fehlklicks.Tastaturbedienbarkeit
Während Websites und Apps an Desktop Geräten klassischerweise mit der Maus bedient werden, ist das nicht für alle Menschen möglich. Diejenigen, die aufgrund motorischer Einschränkungen, Sehbehinderungen oder auch temporärer Verletzungen keine Maus bedienen können, nutzen daher die Möglichkeit der Tastaturbedienbarkeit. Daher ist es an Website- und App-Betreibenden, ihre Angebote dahingehend nutzbar zu machen.Im Kern geht es darum, sich allein mithilfe der Tab-, Enter- und Pfeiltasten durch eine Website zu bewegen. Besonders beim Ausfüllen von Formularen oder Dropdown-Menüs auf Websites ist es wichtig, dass alle Funktionen erreichbar sind und dass die Tab-Reihenfolge logisch aufgebaut ist.Strukturierte Inhalte
Hier geht es weniger um eine inhaltliche Struktur, als vielmehr um eine klare, technische HTML-Struktur. Besonders Überschriften (H1, H2, H3, etc.) müssen eine logische Abfolge bilden, damit Menschen mit Screenreadern die Website vernünftig durch die Website navigieren können. Ebenso müssen andere Elemente wie Absätze, Textfelder, Tabellen o. Ä. klar definiert werden – dann sieht es nicht nur optisch gut strukturiert aus, sondern ergibt auch technisch Sinn.Untertitel und Transkripte
Während Texte durch Technologien wie Screenreader zugänglich gemacht werden können, gibt es auf Website und Apps natürlich noch weitere Elemente wie Videos oder Audiodateien, die ebenfalls Barrieren darstellen können.Vorteile von Untertiteln:- Menschen mit beispielsweise Hörbehinderungen den Zugang zu multimedialen Inhalten ermöglichen
- Digitales Lernen: Für das Einprägen von Informationen kann es hilfreich sein, wenn Ton/Bild gemeinsam mit dem Untertitel wahrgenommen werden kann
- Laute Umgebung: Wenn der Ton mal keine Option ist, kann mitgelesen werden
- Fremde Sprache: Ist jemand in einer Sprache noch nicht sicher, hilft die Kombination aus Ton und Schrift. Bei Untertiteln sollte daran gedacht werden, dass sie auch auf kleineren Bildschirmen von Smartphones noch gut lesbar sind.
Transkripte bieten zudem die Möglichkeit, von Screenreadern vorgelesen zu werden, was wiederum Barrieren für Menschen mit Sehbehinderungen abbaut.
Medium Lösung Für welche Behinderung/Einschränkung? Text Screenreader (Texte vorlesbar machen) Sehbehinderung Audio Transkript zum Nachlesen Hörbehinderungen Video (mit Ton) Untertitel (zum Mitlesen) Hörbehinderungen Untertitel (vorlesbar machen) Sehbehinderung Barrierefreiheitserklärung
Viele werden sich noch an die Einführung der DSGVO und die entsprechenden Datenschutzerklärungen erinnern. Diese sind mittlerweile verpflichtend und überall auf Websites zu finden. Ganz ähnlich sehen wir auch die Entwicklung beim Thema der digitalen Barrierefreiheit.Hier ein Überblick, was in eine Barrierefreiheitserklärung gehört:- Stand der Barrierefreiheit (bspw. BITV 2.0, WCAG 2.1 etc.)
- Nicht barrierefreie Inhalte – Was ist noch nicht (vollständig) zugänglich?
- Geplante Optimierungen – Welche Features werden noch ausgebaut?
- Datum der Erklärung
- Kontaktmöglichkeiten – Ermögliche es Besucher:innen der Website, Mängel oder weitere Barrieren zu melden
Eine solche Erklärung sorgt für Transparenz und zeigt, dass Unternehmen dem Dialog über Barrierefreiheit offen gegenüberstehen sowie Bereitschaft für Veränderung beweisen.
Barrierefreiheit,
die überzeugt!
WCAG what?
"Barrierefreiheit und UX sind nicht kompatibel"
Warum muss ich mich an das BFSG halten?
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werden und loslegen
Auf Barrierefreiheit prüfen!
Wo sind überhaupt Barrieren?
Wo besteht Handlungsbedarf?
Glücklicherweise gibt es eine ganze Menge an Tests und Checks, die dein Unternehmen verwenden kann. Die verschiedenen BITV-Tests des BIK liefern verschiedene Möglichkeiten, vom kostenpflichtigen Expert:innen-Test bis hin zum kostenlosen Selbsttest.
www.bitvtest.de
Darüber hinaus gibt es auch ganze Bibliotheken an Tests, aus denen du wählen kannst.
www.w3.org
Ein weiterer kostenloser Test ist der Wave Accessibility Checker von Webaim, den du ebenfalls ausprobieren kannst.
www.wave.webaim.org
Mit den erhaltenen Ergebnissen auch in die Umsetzung zu gelangen, ist nicht immer so leicht, wie es klingt. Daher stehen wir gerne an deiner Seite und unterstützen dabei, deinen Webauftritt barrierefreier zu gestalten.